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Quo vadis Bundeswehr?
''Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor.''
Die Resolution im Wortlaut:
Durch den Reformprozess der Bundeswehr, angeleitet durch die „Verteidigungspolitischen Richtlinien" (VPR) des Bundesministers der Verteidigung vom Mai 2011 soll die Bundeswehr im Kern in die Lage versetzt werden, primär nationale sicherheitspolitische Ziele im Rahmen der NATO zu verfolgen. Dadurch wird die bisher erreichte friedensethische und friedenspolitische Entwicklung militärisch in gefährlicher Weise, weil einseitig, verengt.
Ein solcher Reformprozess widerspricht dem ökumenischen Leitbild eines „gerechten Friedens" von Kirchen und den elementaren Interessen auch der sicherheitspolitisch interessierten Gesellschaft an einer Friedensförderung, die auf „die Vermeidung von Gewaltanwendung, die Förderung von Freiheit und kultureller Vielfalt sowie auf den Abbau von Not" (Friedensdenkschrift der EKD 2007, S. 54) weltweit und für alle einzelnen Menschen setzt. Zu einem erfolgreichen Reformprozess bedarf es einer Auswertung des bisherigen Einsätze der Bundeswehr.
Militärische Streitkräfte können die Ursachen von „Risiken und Bedrohungen" im „strategischen Sicherheitsumfeld" Deutschlands, wie sie die VPR aufzählen (zerfallende Staaten, Terrorismus, terroristische und diktatorische Regimes, kriminelle Netzwerke, Klima-und Umweltkatastrophen, Migration, Engpässe bei Versorgung mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen, Seuchen, Epidemien, Gefährdungen durch Informationstechnik), weder dauerhaft beseitigen noch zeitweilig unter Kontrolle halten. Eine militärische „Versicherheitlichung" dieser Sachverhalte ist kontraproduktiv!
Stattdessen bedarf es eines massiven Ausbaus dezidiert gewaltfrei agierender staatlicher und ziviler Fähigkeiten in Deutschland und in der Europäischen Union einschließlich der friedenspolitischen Entwicklungsarbeit zur Vorbeugung gewaltförmiger Konflikte (Prävention), zur politischen Regelung von gewaltsamen Konflikten (Paecemaking), zum Schutz der Menschen vor Gewalt und vor der Verletzung ihrer Menschenrechte (Peacekeeping und menschliche Sicherheit) sowie zur Bearbeitung der Ursachen und Folgen von Gewalt (Peacebuilding). Die paradigmatische Leitlinie bleibt: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor." Die strategische Neuausrichtung der Bundeswehr nach Beendigung des Afghanistan-Krieges sollte sich am Friedensgebot des deutschen Grundgesetzes ausrichten.
Aktuell wenden sich die Teilnehmenden der Konsultation gegen
- die Sicherung eines „freien und ungehinderten Welthandels sowie den freien Zugang zur Hohen See und zu den natürlichen Ressourcen" (VPR, Teil 111) durch militärische Mittel,
- die Beteiligung der Bundeswehr am Kampfeinsatz/Krieg in Afghanistan,
- die „nukleare Abschreckung" (VPR Teil IV), die auch in Bezug auf in Deutschland lagernden Atomstreitköpfe bei der NATO-Konferenz in Chicago (Mai 2012) nicht aufgehoben worden ist,
- die Schaffung eines einheitlichen „Gerichtsstandes bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" im Strafgesetzbuch für Straftaten von Bundeswehrangehörigen im Ausland. Dagegen spricht u.a. nach den Erfahrungen unter der NS-Diktatur die bisher ausdrücklich zivil gestaltete Strafgerichtsbarkeit für militärisches Personal,
- eine Schwächung oder Aushebelung des Parlamentsvorbehalts auch in multilateralen Einsätzen.
Die Konsultation der landeskirchlichen Friedensausschüsse und christlichen Friedensdienste findet seit 1980 einmal jährlich statt, in diesem Jahre auf Einladung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Konsultation will die friedensethische und friedenspolitische Debatte innerhalb und außerhalb der Kirchen anregen.
Weitere Informationen über die Tagung finden Sie auf der Webseite der Ev. Akademie im Rheinland unter
http://www.ev-akademie-rheinland.de/pressemitteilung-ergebnis-friedenskonsultation-1866.php
Mechthild Gunkel, Friedensbeauftragte des Reformierten Bundes , 20. Juni 2012