Können Christen und Muslime gemeinsam beten? Glauben sie an denselben Gott? Auf solche immer wiederkehrenden theologischen Fragen gibt die Orientierungshilfe Antwort. Und sie zeigt auf dieser Grundlage in den alltäglichen Begegnungsfeldern wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen, wie die beiden Religionen in guter Nachbarschaft leben können. Es geht um „Klarheit und gute Nachbarschaft” – so der Titel einer Schrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die neue Orientierungshilfe „Christen und Muslime” fußt darauf und ist für den alltäglichen Gebrauch der evangelischen Gemeinden in Westfalen bestimmt.
Ein Muslim kann nur als Muslim beten
„Menschen verstehen, bekennen und bezeugen Gott von ihrem jeweiligen Glauben her”, heißt es in der 47-seitigen Broschüre. Beschrieben werden dann die grundlegenden Unterschiede zwischen dem christlichen und dem islamischen Gottesverständnis. Christen glauben an den dreieinigen Gott: Vater, Sohn und Heiliger Geist. In seinem Sohn Jesus Christus ist Gott selbst Mensch geworden, wurde gekreuzigt und ist auferstanden – für Muslime undenkbar. Ein Muslim kann demnach nur als Muslim beten, ein Christ nur als Christ. Möglich ist die respektvolle Anwesenheit als Gast bei der jeweils anderen Religionsgemeinschaft – die Achtung vor den eigenen wie auch den anderen Glaubensüberzeugungen „verbietet ein gemeinsames Gebet”. Das Heft enthält einen Vorschlag für eine multireligiöse Gebetsfeier.
Anknüpfungspunkte für einen Dialog in gegenseitiger Wertschätzung
Es gibt nämlich durchaus „Anknüpfungspunkte für einen religiösen Dialog in gegenseitiger Wertschätzung”: Christen wie Muslime sprechen von Gott als Schöpfer der Welt und als Richter am Ende der Zeit. Beide Religionen rufen auf zur Achtung des menschlichen Lebens und zur Verantwortung in der Welt, beide orientieren sich in ihrem Handeln am Willen Gottes. Allerdings „sehen Muslime ihre Aufgabe darin, gerade auch in der Politik den göttlichen Willen unmittelbar durchzusetzen. Politisches Machtstreben und religiöse Praxis verkörpern wechselseitig den Anspruch auf eine Durchsetzung des Islam”, heißt es in dem Text.
Für einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache
Die Orientierungshilfe spricht sich für einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache „flächendeckend und als ordentliches Lehrfach” aus. Zur gelungenen Integration gehöre es, dass man an der Gestaltung von Gesellschaft und Staat beteiligt sei. „Dabei ist es wichtig, dass Muslime und Christen in gleicher Weise die Vorgaben und Werte unserer Verfassung achten.” Das Recht der freien Religionsausübung gilt demnach ausnahmslos für alle – auch dann, wenn Christen in den Herkunftsländern von Muslimen unterdrückt werden, denn „dem einen Unrecht kann man nicht mit einem anderen Unrecht begegnen”.
Im Kindergarten: Offene Begegnung mit dem christlichen Glauben
Zu christlich-muslimischen Ehen bietet die Orientierungshilfe einen Muster-Ehevertrag. Muslimische Kinder sind in evangelischen Kindergärten ebenso willkommen wie alle anderen Kinder auch – sie erfahren dort „eine offene Begegnung mit dem christlichen Glauben”. Der Text hebt hervor, dass es mit muslimischen Eltern „einer einfühlsamen und verständnisvollen Klärung” bedarf, ob sie das wünschen. Wenn Angehörige anderer Religionen in evangelischen Kindergärten arbeiten, etwa in der Sprachförderung, müssen sie den kirchlichen Auftrag verbindlich anerkennen.
In Krankenhaus und Altenheim: Glaube kann heilen
Für muslimische Patienten in evangelischen Krankenhäusern oder Altenheimbewohner ist ein Raum wünschenswert, in dem sie beten können, wie es ihr Glaube vorschreibt. Denn die Gestaltung des Glaubens in Gebet und rituellen Formen „hilft dem Menschen in Krankheit wie in Gesundheit und kann zur Gesundung und Heilung beitragen”, so die Überzeugung. Bei weiteren praktischen Fragen wie Speisevorschriften oder Geschlechtertrennung sollten sich Kliniken oder Heime möglichst respektvoll und entgegenkommend verhalten. Eine Hilfe können ehrenamtliche muslimische Besuchsdienste sein, zu deren Organisation die Moscheegemeinden ermutigt werden sollten.
Über den Tod hinaus
Das gute Miteinander gilt auch über den Tod hinaus: „Im respektvollen und hilfreichen Umgang mit Muslimen bringen Christen zum Ausdruck, dass ihrer Glaubensüberzeugung nach das erlösende Handeln Gottes nicht nur ihnen, sondern allen Menschen gilt. Es ist daher eine besondere Aufgabe von Christen, dabei mitzuhelfen, dass Muslimen die Bestattung ihrer Angehörigen in Würde ermöglicht wird.” Die Orientierungshilfe enthält dazu Empfehlungen der Friedhofskommission der westfälischen Landeskirche.
Begegnungsknigge
In einem „kleinen Begegnungsknigge” erfahren die Leser beispielsweise nicht nur, dass man als Gast bei Muslimen an der Haustür die Schuhe ausziehen sollte, sondern auch warum: Es geht „weniger darum, dass durch die Schuhe Schmutz in die Wohnung getragen wird, sondern vielmehr darum, dass die Wohnung rituell nicht verunreinigt wird, etwa dadurch, dass man vorher auf der Straße eventuell in Hundekot getreten ist”.
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